
Das Verwaltungsrecht sieht beim Erlass von Verwaltungsakten verschiedene Formen der Mitwirkung anderer Behörden vor. Das Gesetz bedient sich dabei der Begriffe Einvernehmen und Benehmen. Entscheidung im Einvernehmen meint, dass die entscheidende Behörde die Zustimmung der anderen Behörde braucht (siehe auch unter mehrstufiger Verwaltungsakt). En...
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